Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbeamtengesetz
LBG NRW§ 32 Hinausschieben des Ruhestandeintritts
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LBG%20NRW/32#abs-1 (1) Der Eintritt in den Ruhestand kann auf Antrag der Beamtin oder des Beamten um bis zu drei Jahre, jedoch nicht über das Ende des Monats, in dem das 70. Lebensjahr vollendet wird hinaus, hinausgeschoben werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Eintritt in den Ruhestand zu stellen. Im Verlängerungszeitraum ist die Beamtin oder der Beamte auf ihren oder seinen Antrag hin jederzeit in den Ruhestand zu versetzen; die beantragte Versetzung kann aus zwingenden dienstlichen Gründen um bis zu drei Monate hinausgeschoben werden. Für das Hinausschieben des Ruhestandseintritts nach Satz 1 ist bei den übrigen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten im Sinne des § 119 die Zustimmung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl des betreffenden Wahlgremiums erforderlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LBG%20NRW/32#abs-2 (2) Wenn dienstliche Gründe im Einzelfall die Fortführung der Dienstgeschäfte erfordern, kann die für die Versetzung in den Ruhestand zuständige Stelle mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde und der Beamtin oder des Beamten den Eintritt in den Ruhestand für eine bestimmte Dauer, die jeweils ein Jahr und insgesamt drei Jahre nicht übersteigen darf, hinausschieben. Bei Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten bedarf diese Entscheidung einer Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des betreffenden Wahlgremiums.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LBG%20NRW/32#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 gelten bei einer gesetzlich bestimmten besonderen Altersgrenze entsprechend.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 32 LBG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 17.06.2025 – 6 B 467/25Hinausschieben des Ruhestandseintritts; Anforderungen an das Vorliegen eines dienstlichen Interesses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 4
- VG Münster, 08.05.2026 – 5 L 265/26
- OVG Niedersachsen, 28.11.2023 – 5 ME 109/23Zitiert von 3
- VG Köln, 12.12.2019 – 19 L 2388/19Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 19.12.2019 – 2 L 3084/19
- OVG NRW, 19.08.2026 – 6 B 836/26Hinausschieben des Ruhestandseintritts; Anforderungen an die Darlegung eines dienstlichen Interesses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- OVG Niedersachsen, 28.02.2025 – 5 ME 10/25Zitiert von 3
- VG Münster, 07.10.2021 – 20 K 1048/19.O
- VG Schleswig, 11.02.2020 – 12 B 82/19Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 LBG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.